Zertifizierungen

 

 

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SOZIAL. ÖKOLOGISCH. STAATLICH. UNABHÄNGIG ZERTIFIZIERT.

Der Grüne Knopf ist ein staatliches Siegel für nachhaltig hergestellte Textilien. Er gibt Verbraucher-innen und Verbrauchern Orientierung beim Einkauf. Der Grüne Knopf stellt verbindliche Anforderungen, um Mensch und Umwelt im Produktionsprozess von Textilien zu schützen. Insgesamt müssen 46 anspruchsvolle Sozial- und Umweltkriterien eingehalten werden – von A wie Abwassergrenzwerte bis Z wie Zwangsarbeitsverbot.

Das Besondere am Grünen Knopf: Neben dem Produkt wird immer auch das Unternehmen als Ganzes überprüft. Damit ist der Grüne Knopf das erste staatliche Siegel, das systematisch prüft, ob Unternehmen in ihrer Lieferkette ihrer menschenrechtlichen und ökologischen Sorgfaltspflicht nachkommen.

Der Staat legt die Kriterien und Bedingungen für den Grünen Knopf fest – das schafft Klarheit und Vertrauen. Unabhängige Prüfstellen kontrollieren die Einhaltung der Kriterien.

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Der Global Organic Textile Standard (GOTS) ist als weltweit führender Standard für die Verarbeitung von Textilien aus biologisch erzeugten Naturfasern anerkannt. Auf hohem Niveau definiert er umwelttechnische Anforderungen entlang der gesamten textilen Produktionskette und gleichzeitig die einzuhaltenden Sozialkriterien. Die Qualitätssicherung erfolgt durch eine unabhängige Zertifizierung der gesamten Textillieferkette.

Die wichtigsten Kriterien für die Faserproduktion sind:

•   Bio-Zertifizierung der Fasern auf Grundlage anerkannter internationaler oder nationaler Bioanbaustandards (EU Bio-Verordnung (Verordnung EG     Nr. 834/2007), USDA NOP oder IFOAM Family of Standards)

•   Die Zertifizierung von Fasern in der Umstellungsphase von konventioneller auf Bio-Produktion ist möglich, wenn der anwendbare Bioanbaustandard     diese Zertifizierung vorsieht

•   Ein Textilprodukt mit der GOTS-Kennzeichnung "Bio" bzw. "kbA/kbT" muss mindestens 95% kontrolliert biologisch erzeugte Fasern enthalten, ein     Produkt mit der Kennzeichnung "hergestellt aus x% kbA/kbT Fasern" mindestens 70%.


Die wichtigsten Kriterien für die Textilproduktion sind:

Umweltkriterien

•   In allen Verarbeitungsstufen müssen Produkte aus biologisch erzeugten Fasern von Produkten aus konventionellen Fasern getrennt und klar     identifiziert sein.

•   Alle chemischen Zusätze (z.B. Farbstoffe, Hilfsmittel und Prozesschemikalien) müssen vor dem Einsatz geprüft werden und die Grundanforderungen     bezüglich Toxizität und biologischer Abbaubarkeit/Eliminierbarkeit erfüllen.

•   Verbot problematischer Zusätze, wie z. B. toxische Schwermetalle, Formaldehyd, aromatische Lösungsmittel, genetisch veränderte Organismen     (GVO) und deren Enzyme.

•   Die Verwendung synthetischer Schlichtemittel ist beschränkt; Öle für Strick- und Webmaschinen dürfen keine Schwermetalle enthalten.

•   Bleichmittel müssen auf Sauerstoff basieren (keine Chlorbleiche)

•   Azofarbstoffe, die karzinogene Aminverbindungen freisetzen, sind verboten.

•   Ätzdruckverfahren, die aromatische Lösungsmittelenthalten und Plastisol-Druckverfahren, die Phthalate und PVC verwenden, sind verboten.

•   Es gelten Beschränkungen für Accessoires (z.B. Ausschluss von PVC, Nickel oder Chrom)

•   Alle Betriebe müssen über ein eigenes Umweltschutzprogramm mit Zielvorgaben und -verfahren verfügen, um Abfälle und Abwässser zu minimieren.

•   Nassveredlungsbetriebe müssen vollständige Protokolle über die eingesetzten Chemikalien, den Energie- und Wasserverbrauch sowie die     Abwasseraufbereitung einschließlich Klärschlammentsorgung führen. Das Abwasser aller Nassveredlungsbetriebe muss in einer zweckdienlichen     Abwasserkläranlage aufbereitet werden.

•   Das Verpackungsmaterial darf kein PVC enthalten. Alle aus Papier oder Pappe bestehenden Verpackungsmaterialien, Hängeetiketten, Banderolen,     etc. müssen entweder gemäß FSC oder PEFC zertifiziert oder recycelt sein.

Kriterien für technische Qualität und Humantoxizität

•   Technischen Qualitätsanforderungen, wie z.B. Reib-, Schweiß-, Licht- und Waschechtheit sowie Einlaufwerte müssen erfüllt werden.

•   Rohstoffe, Zwischenprodukte, fertige Textilprodukte sowie Zutaten und Accessoires müssen strenge Grenzwerte im Hinblick auf unerwünschte     Rückstände einhalten.

Soziale Mindestkriterien

Alle Verarbeiter und Hersteller müssen soziale Mindestkriterien auf der Grundlage der Kernnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) erfüllen. Sie müssen in diesem Zusammenhang über ein Soziales Managementsystem verfügen, das die Einhaltung der sozialen Kriterien sicherstellt. Die nachfolgend aufgeführten Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) dienen als Grundlage für die angemessene Umsetzung und Beurteilung der jeweiligen Sozialkriterien.

•   Freie Wahl der Beschäftigung

    C29 - Übereinkommen über Zwangsarbeit

    C105 - Übereinkommen über die Abschaffung der Zwangsarbeit

•   Vereinigungsfreiheit und Recht auf Kollektivverhandlungen werden geachtet

    C87 - Übereinkommen über Vereinigungsfreiheit und Schutz des Vereinigungsrechtes

    C98 - Übereinkunft über das Vereinigungsrecht und das Recht auf Kollektivverhandlungen

    C135 - Übereinkommen über Arbeitnehmervertreter

    C154 - Übereinkommen über Kollektivverhandlungen

•   Die Arbeitsbedingungen sind sicher und hygienisch

    C155 - Übereinkommen über Arbeitsschutz

•   Verbot von Kinderarbeit

    C138 - Übereinkommen über das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung

    C182 - Übereinkommen über das Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit

•   Mindestlohn

    C95 - Übereinkommen über den Lohnschutz

    C131 - Übereinkommen über die Verfahren zur Festsetzung von Mindestlöhnen

•   Keine übermäßige Arbeitszeit

    C1 - Übereinkommen über die Begrenzung der Arbeitszeit (Gewerbe)

    C14 - Übereinkommen über den wöchentlichen Ruhetag (Gewerbe)

    C30 - Übereinkommen über die Begrenzung der Arbeitszeit (Handel und Büros)

    C106 - Übereinkommen über die wöchentliche Ruhezeit (Handel und Büros)

•   Keine Diskriminierung

    C100 - Übereinkommen über die Gleichheit des Entgelts

    C111 - Übereinkommen über Diskriminierung (Beschäftigung und Beruf)

•   Reguläre Beschäftigung

    C158: Übereinkommen über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses

    C175: Übereinkommen über Teilzeitarbeit

    C177: Übereinkommen über Heimarbeit

    C181 Übereinkommen über Private Arbeitsvermittler

•   Verbot von grober oder inhumaner Behandlung

    C29 - Übereinkommen über Zwangsarbeit

    C105 - Übereinkommen über die Abschaffung der Zwangsarbeit

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